Photovoltaikanlage - Nur ein Weg nachhaltig Energie zu sparen!

Förderungen für Photovoltaikanlagen 2023


Die horrenden Energiekostensteigerungen für Strom und Gas haben 2022 dazu geführt, dass allein in Österreich mehr als 1.000 Megawatt Photovoltaik zugebaut wurden. Nachdem die Nachfrage ressourcenbedingt nicht bedient werden konnte, gleichzeitig die Energiekosten aber auf dem hohen Niveau geblieben sind, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Photovoltaik-Anlage. Das Klimaschutzministerium hat daher das Budget für die Photovoltaikförderung für 2023 nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. 
Beim ersten Fördercall im März für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bzw. eines Stromspeichers werden nun € 271 Mio. an Photovoltaik-Förderungen ausgeschüttet. Die Anträge können auf eag-abwicklungsstelle.at eingereicht werden.


Alle Fördercalls in der Übersicht: 
März - 1. Fördercall von 23.3.-6.4.2023

Juni - 2. Fördercall von 14.6.-28.6.2023

August - 3. Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)

Oktober – 4. Call von 9.10.-23.10.2023


Doch auch mit erhöhtem Fördervolumen wird es durch den massiven Andrang nicht möglich sein, dass alle Förderweber sofort zum Zug kommen. Gerade weil die Auflage, dass man erst nach Ticketziehung mit der Beauftragung starten darf gelockert wurde. 

Was ist heuer neu?
1. Budget: 

  • € 328 Mio. Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
  • € 268 Mio. Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima-und Energiefonds
 

Hinweis Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine Aufdachanlage bis zu 20 kWp beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Es ist lediglich eine Zustimmung zur Weiterleitung nötig. 
 

  • Fixer Fördersatz für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp); die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt
  • Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG)

Zeitpunkt der Antragstellung: Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.  Ausnahme: Wenn vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.

Klingt doch gut - einerseits ist das Fördervolumen höher - andererseits kann man durch die Investition in die PV-Anlage Geld für Strom sparen - bzw. durch Überschuss-Einspeisung Erträge lukrieren. 
 

Was ist aber, wenn man gar nicht in eine eigene Photovoltaikanlage investieren kann oder will?
Die Energiekosten machen ein Umdenken im Bezug auf unseren Energieverbrauch unvermeidbar.
Die im Vorjahr massiv gesteigerten Preise für Öl, Gas und Strom betreffen Privathaushalte sowie die gesamte Wirtschaft.
Fakt: Neben Heizen entstehen die meisten Kosten für das Kühlen!

Welche Auswege haben Haushalte nun um Energie zu sparen?

Eines steht fest - Energetische Sanierung spart Kosten!
Die gute Nachricht: Auch diese Maßnahmen werden gefördert! 
 

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt in den Jahren 2023/2024 thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Für die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive 2023/2024 stehen für Private und Betriebe insgesamt 940 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Sanierungsscheck für Private (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus)

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude in Österreich, die älter als 20 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard; Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen. Auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
 

Die Förderung: Je nach Sanierungsart stehen zwischen € 3.000 und € 14.000 zur Verfügung.
Noch besser: Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können dann max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
​Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.
 

Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mieterinnen/Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Umfangreiche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung, Formularen und Allgemeinen Vertragsbedingungen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):


FAZIT: 

 

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