Die
Sanierungsoffensive 2026 unterstützt ab Herbst 2025 private Hausbesitzer:innen und Bauträger bei der thermisch-energetischen Sanierung ihrer Gebäude. Ob Dämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch – wer jetzt richtig plant, kann sich hohe Zuschüsse sichern und langfristig Energie sparen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden thermische Sanierungen an Bestandsgebäuden (mindestens 15 Jahre alt).
Dazu zählen:
-
Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschoss- oder Kellerdecke
-
Austausch von Fenstern und Außentüren
-
Energetische Gesamtsanierungen (Teilsanierung ab 40 % Einsparung oder umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard)
Ergänzend dazu gibt es Förderungen für den Kesseltausch, also den Ersatz fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen.
(Quelle: WKO, Infoblatt Sanierungsbonus 2026 EFH & MGW, 10/2025)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt – bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser:
| Maßnahme |
Max. Förderung |
| Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme) |
5.000 € |
| Teilsanierung (≥ 40 % Heizwärmebedarfsreduktion) |
10.000 € |
| Umfassende Sanierung „Guter Standard“ |
15.000 € |
| Umfassende Sanierung „klimaaktiv Standard“ |
20.000 € |
Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Für Mehrgeschoßwohnbauten:
| Maßnahme |
Max. Förderung |
| Umfassende Fenstersanierung |
2.500 € pro Wohnung |
| Umfassende Sanierung „Guter Standard“ |
100 €/m² Wohnnutzfläche |
| Umfassende Sanierung „klimaaktiv Standard“ |
150 €/m² Wohnnutzfläche |
Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
(Quelle: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, 2025)
Wichtige Termine
-
Förderstart: Registrierung und Antragstellung ab November 2025
-
Förderfähig: Leistungen ab 3. Oktober 2025
-
Einreichfrist: solange Budget vorhanden ist, spätestens 31. Dezember 2026
-
Umsetzungszeitraum: 9 Monate nach Registrierung (EFH)
-
Endabrechnung: bis 30. September 2028 (EFH) bzw. 30. September 2029 (MGW)
(Quelle: sanierungsoffensive.gv.at, Stand 10/2025)
Neu ab 2026: Energieberatung wird Pflicht
Für die Registrierung muss ein Energieberatungsprotokoll vorgelegt werden. Diese Beratung ist Voraussetzung für die Förderung und hilft, das Sanierungspotenzial optimal auszuschöpfen.
Tipp: Wer bereits jetzt eine Energieberatung in Auftrag gibt, kann im November direkt starten.
So holen Sie das Maximum aus Ihrer Sanierung raus
-
Analyse & Energieberatung: Bestimmen Sie, wo die größten Einsparungen möglich sind.
-
Materialwahl: Setzen Sie auf ökologische Dämmstoffe wie Zellulose, Holzfaser oder Hanf.
-
Förderung planen: Sichern Sie sich rechtzeitig Ihr Förderbudget.
-
Fachgerechte Umsetzung: Profitieren Sie von erfahrener Handwerksqualität – mit den Dämmexperten.
Die Dämmexperten – Ihr Partner für nachhaltige Sanierungen
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung:
-
Beratung zu nachhaltigen Dämmstoffen
-
Unterstützung bei Energieberatung und Förderantrag
-
Fachgerechte Ausführung durch geprüfte Betriebe
- Nachhaltige Lösungen für effiziente Gebäude
Fazit
Die Sanierungsoffensive 2026 ist eine der größten Förderaktionen für klimafreundliches Sanieren in Österreich. Wer frühzeitig plant, profitiert doppelt: von attraktiven Zuschüssen und dauerhaft niedrigeren Energiekosten.
Mit den Dämmexperten sichern Sie sich Fachwissen, Erfahrung und ökologische Qualität – für Sanierungen, die sich wirklich lohnen.
Unverbindlich anfragen
Lassen Sie sich zeigen, wie Sie 2026 von der Sanierungsoffensive profitieren – mit nachhaltiger Dämmung, effizienter Planung und maximaler Förderung.